Anstellung an einer besonderen Volksschule
Die besonderen Volksschulen, welche über eine Dienstleistungsvereinbarung mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) verfügen, haben die Möglichkeit die Gehaltseinstufung ihrer Schulleitungsmitglieder und Lehrpersonen kostenpflichtig durch die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) vornehmen zu lassen (Einstufungsvorschlag).
Wichtige Links und Formulare
Einstufungen von Lehrpersonen an besonderen Volksschulen
Die Einstufungen von Schulleitenden und Lehrpersonen an besonderen Volksschulen werden gemäss den geltenden Bestimmungen in der Gesetzgebung zur Anstellung der Lehrkräfte vorgenommen. Dabei gilt, dass sich das Gehalt einer Lehrperson einerseits aus der Gehaltsklasse, welche entweder einem Schultyp, einer Schulstufe oder einem Unterrichtsbereich zugeordnet ist und andererseits der Gehaltsstufe, welche aufgrund der vorgewiesenen Ausbildungen sowie der gesammelten Berufserfahrung bestimmt wird.
Unterlagen einreichen
Reichen Sie Kopien der relevanten Unterlagen an folgende E-Mail an die APD ein.
Damit der Einstufungsvorschlag korrekt erstellt werden kann, müssen Kopien der folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
Lebenslauf
Kopien der Diplome abgeschlossener Aus- und Weiterbildungen
Kopien der Arbeitszeugnisse / Arbeitsbestätigungen (mindestens der letzten 10 Jahre)
Tätigkeiten, die länger als 10 Jahre zurückliegen, sind ebenfalls mit den genauen Beginn- und Enddaten (Tag/Monat/Jahr) auszuweisen
Kopien von Familienbüchlein / Geburtsschein
Kopie Dienstbüchlein, falls Zivildienst, Zivilschutz oder Militärdienst geleistet wurde
Das Formular Anrechnung Berufserfahrung wird chronologisch nach Datum ausgefüllt und als Excel-Format eingereicht.
Weitere Informationen zur Anrechnung der Berufserfahrung von Lehrpersonen sind hier aufrufbar: Anrechnung Berufserfahrung
Gut zu wissen
Sind die Unterlagen unvollständig, werden sie retourniert.
Die Anfragen werden innerhalb von zehn Arbeitstagen bearbeitet.
Für die Anstellungen an den besonderen Volksschulen gilt die Gehaltsklasse 10 und für die Schulleitenden die Gehaltsklasse 15.
Für die Einstufung der Lehrpersonen gelten die Bestimmungen und die Praxis, welche für die Schulstufe der Integrativen Förderung (Spezialunterricht) an Regelschulen gelten.
Es handelt sich um Einstufungsvorschläge und nicht um Verfügungen.
Der Einstufungsvorschlag gilt als internes Dokument, welches nicht direkt an die Lehrperson auszuhändigen ist.
Die Rechnungsstellung für die Leistungen der APD erfolgt jährlich.
Rechtliche Grundlagen
1 Die Lehrkräfte an kantonalen besonderen Volksschulen, die am 1. Januar 2023 nach der Personalgesetzgebung angestellt sind, werden ab dem 1. August 2024 nach der Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte angestellt.