Abrechnung von Einzellektionen
Der Einzellektionenansatz wird zur Entlöhnung von Einzellektionen, von Stellvertreterinnen und Stellvertretern wie auch von Fachreferierenden und Klassenhilfen angewandt. Die Ansätze beinhalten Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie den anteilsmässigen 13. Monatslohn und werden in Anhang 1 LADV pro gehaltene Lektion auf der jeweiligen Stufe definiert.
Wichtige Links und Formulare
Entlöhnung im Einzellektionenansatz
Der Einzellektionenansatz wird zur Entlöhnung von Einzellektionen, von Stellvertreterinnen und Stellvertretern mit einem Anstellungsverhältnis von bis zu 30 Tagen, wie auch von Fachreferierenden und Klassenhilfen verwendet. Die jeweiligen Ansätze sind in Anhang 1 LADV aufgeführt. In den Ansätzen enthalten sind die Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt (anteilsmässig). Es besteht kein Anspruch auf Betreuungszulagen und Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während des Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstes sowie bei Krankheit und Unfall.
Übersicht Einzellektionenansätze (Beiträge in Franken pro gehaltene Lektion)1
Die aufgeführten Beträge sind teuerungsbereinigt (Stand 1. Januar 2025) und weichen daher von den Angaben in Anhang 1 LADV ab. Die Ansätze in Anhang 1 LADV werden bei der nächsten Gesetzesanpassung korrigiert.
Berechnung Einzellektionenansätze
Die Ansätze werden jeweils auf der Basis, der ab 1. Januar geltenden Jahresgehälter berechnet. Hierfür wird die für die entsprechende Schulstufe gültige Gehaltsklasse berücksichtigt sowie für den Stellvertretungsansatz A die Gehaltsstufe 0, für den Stellvertretungsansatz B die Gehaltsstufe -26, für den Maximalansatz der Fachreferentinnen/-referenten die Gehaltsstufe 77 und für den Minimalansatz der Fachreferentinnen/-referenten die Gehaltsstufe -26. Die Berechnung erfolgt für alle Schultypen einheitlich auf der Basis von 39 Schulwochen und der entsprechenden Pflichtlektionenzahl. Das Ergebnis wird auf ganze Franken nach kaufmännischer Regel auf- oder abgerundet.
Wichtig zu wissen: Spezialfälle bei der Entlöhnung von Stellvertretenden und Fachreferierenden
Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit einem Anstellungsverhältnis von mehr als einem Monat werden mit einem Monatsgehalt entschädigt, das demjenigen der übrigen im Monatsgehalt angestellten Lehrpersonen entspricht. Dasselbe gilt für Fachreferierende, die mehr als 320 Einzellektionen pro Schuljahr unterrichten.
Dauert das Anstellungsverhältnis wider Erwartens länger als einen Monat resp. unterrichten Fachreferierende mehr als 320 Einzellektionen pro Jahr, erfolgt eine rückwirkende Anpassung des Gehalts auf das Gehalt einer im Monatsgehalt angestellten Lehrperson.
Bei einer Anstellungsdauer von mehr als einem Monat aber weniger als einem Semester wird bei Stellvertretenden wie auch bei Fachreferierenden ein Ferienanteil berechnet.
Sollen Einzellektionen für übernommene schulinterne Stellvertretungen nicht ausbezahlt werden, besteht die Möglichkeit zur Buchung in die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB). Die angesammelten Lektionen sollen jedoch möglichst im selben Schuljahr wieder kompensiert werden.
Abrechnung von Einzellektionen via Self-Service-Portal
Für die Abrechnung von Einzellektionen und Honoraren für Stellvertretungen, Klassenhilfen und Fachreferierende, wird ein digitaler Prozess flächendeckend eingeführt.
Ab Mitte August 2025 stehen folgende Portal-Kacheln für die Abrechnung zur Verfügung:
Einzellektionen Antrag erfassen
Meine Einzellektionen Anträge anzeigen
Alle Einzellektionen Anträge anzeigen
Meine Inbox
Der neue Prozess beinhaltet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass Lehrpersonen vom Portal aus Abrechnungsanträge an den Personaldienst der Schulen einreichen können. Bitte wenden Sie sich an Ihre vorgesetzte Person in Ihrer Schule, um in Erfahrung zu bringen, ob die Einreichung von Abrechnungsanträgen direkt durch Sie gewünscht ist, oder ob Ihre Institution dies zentral über den Personaldienst der Schule handhabt. Die technische Lösung unterstützt beide Varianten.
Die bestehenden, auf Excel basierenden Abrechnungsformulare werden bis zum 31.08.2025 akzeptiert.
Falls die Lehrperson keine aktive Anstellung an einer Schule im Kanton Bern hat oder zum ersten Mal im Schuldienst steht, füllt sie das persönliche Meldeblatt Einzellektionen aus und übermittelt dieses an die zuständige Schulleitung/personalverantwortliche Person an der Schule, an der die Einzellektionen erteilt werden. Die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Eintrittsmeldung sind im persönlichen Meldeblatt beschrieben. Sie finden die Anleitungsvideos zur Abrechnung von Einzellektionen in SAP in den Downloads.
Informationen zum Zugang und zur Nutzung des Self-Service-Portals, finden Sie hier: Self-Service-Portal
Genehmigungsprozess
Das System steuert den Genehmigungsprozess automatisch, abhängig davon, wer den Antrag einreicht (unter Einhaltung des 4-Augenprinzips). Die Schulen müssen keine Einstellungen vornehmen.
- Wenn eine Lehrperson den Antrag einreicht, wird er automatisch Personen mit einer Schulleitungsfunktion der verantwortlichen Schule in der Kachel «Meine Inbox» zur Prüfung angezeigt.
- Wenn eine Schulleitung den Antrag im Namen der Lehrperson einreicht, wird er automatisch allen anderen Personen mit einer Schulleitungsfunktion der verantwortlichen Schule in der Kachel «Meine Inbox» zur Prüfung angezeigt.
Bei Berufsfachschulen existieren evtl. Abteilungs- und Bereichsleitungen. Diese Personen werden ggf. ebenfalls in den Genehmigungsprozess einbezogen.
Somit kann jede Schule selbständig definieren, wer den Antrag einreichen darf/soll.
Das System überprüft die Daten nach Möglichkeit automatisch. In Einzelfällen müssen BKD-Mitarbeitende (Schulinspektorat und/oder Gehaltsverarbeitungsstelle) manuelle Prüf- oder Verbuchungsschritte vornehmen. Dies wird im jeweiligen Antrags-Status dokumentiert, Beispiel:
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie weiter unten im Abschnitt «FAQ».
Downloads
FAQ
Genehmigungsinstanz = Die Schulleitung resp. der Personaldienst der betroffenen Schule und ggf. direkte Vorgesetzte bei Schulen Sek II. Aus technischer Sicht sind dies Personen mit der Funktion "Schulleitung", "Leitung Spezialunterricht" oder ggf. "Abteilungs-/Bereichsleitung" an Schulen Sek II.
Schulleitungen/Personaldienste können die Personen inkl. Funktionsbezeichnung in der ePM überprüfen.
Wenn Sie als Schulleitung/Personalverantwortliche/r Lektionen im Namen einer Lehrperson erfassen:
Es können nur Lehrpersonen ausgewählt werden, die im ausgewählten Semester eine Anstellung an der Schule haben oder hatten.
Wenn die Lehrperson nicht angezeigt wird, müssen Sie die Person vorgängig via ePM erfassen und eine Einzellektionen-Anstellung erstellen.
Alternative: Wenn die Lehrperson bereits eine aktive Anstellung an einer anderen Schule im Kanton Bern hat, kann sie den Antrag selbständig für Ihre Schule einreichen.
Alle Lektionen und Abrechnungsgründe können ausbezahlt werden.
Die IPB-Gutschrift ist frühestens ab August 2026 möglich (Ausnahme: Pilotschulen). Folgende Abrechnungsgründe können auf das IPB-Konto gutgeschrieben werden:
Stellvertretung
Andere Einzellektionen
Eine andere Person (Schulleitung/BKD-Mitarbeitende) bearbeitet zeitgleich die Daten dieser Person. Um Änderungskonflikte zu vermeiden, ist die Bearbeitung für Sie aktuell gesperrt. Sollte dies für längere Zeit andauern, kontaktieren Sie uns bitte.
Während der Durchführung der Gehaltsverarbeitung sind in SAP gewisse Datensätze in SAP gesperrt. In dieser Zeit erscheint die Fehlermeldung «Im Abrechnungskreis 10 ist die Online-Pflege gesperrt» auch. Die Verbuchung kann nach Abschluss der Gehaltsverarbeitung vorgenommen werden.
Die Anstellungsbehörde kann bei Abwesenheiten von Personen mit Schulleitungsfunktionen ab dem ersten Abwesenheitstag eine Stellvertretung anstellen, wenn die Abwesenheit länger als eine Woche dauert.
Bei Abwesenheiten (von einem Monat und mehr) von Personen mit Spezialaufgaben kann eine Stellvertretung frühestens ab einer Abwesenheitsdauer von einem Monat eingesetzt werden
Die Stellvertretungen für diese Funktionen werden via ePM gemeldet und nicht über die Einzellektionen-App.
Weiterführende Infos: Anstellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern
Lehrpersonen mit einer aktiven Anstellung können Anträge an allen Schulen im Kanton Bern einreichen. Schulleitungen/Personaldienste können Anträge im Namen ihrer unterstellten Lehrpersonen für die von ihnen verantwortete Schule einreichen. Die technische Lösung unterstützt beide Varianten.
Die Schulen bestimmen jeweils selbst, ob die Erfassung von Anträgen durch die Lehrperson oder eine zentrale Stelle (Schulleitung/Personaldienst) erfolgt. Eine entsprechende Kommunikation an die Lehrpersonen erfolgt durch die jeweilige Schule.
In der Inbox kann unten im Bereich der Aufgaben sortiert werden. Die Sortier- und Filtereinstellung wird nicht dauerhaft gespeichert, sondern gilt nur für die aktuelle Anmeldung im System.
Bei bereits eingereichten/genehmigten Anträgen:
Als Lehrperson kontaktieren Sie immer die Schulleitung oder den zuständigen Personaldienst Ihrer Schule mit Angabe der betroffenen Anträge (PIN).
Als Schulleitung/Personaldienst der Schule kontaktieren Sie die BKD mit Angabe der betroffenen Anträge (PIN): https://www.bkd.be.ch/de/tools/kontaktformular-apd.html
In den Kacheln "Alle Einzellektionen Anträge anzeigen" und "Meine Einzellektionen Anträge anzeigen" können im Dashboard die eingereichten Anträge angezeigt werden. Zur Nachvollziehbarkeit können Anträge nicht gelöscht werden, z. B. auch nicht, wenn ein Antrag abgelehnt wurde.
Wenn Sie als Schulleitung resp. HR-Verantwortliche/r einen fehlerhaften Antrag abbrechen möchten, wählen Sie die Option "Ablehnen", wenn der Antrag in der Kachel "Meine Inbox" angezeigt wird.
Bei bereits eingereichten/genehmigten Anträgen:
Als Lehrperson kontaktieren Sie immer die Schulleitung oder den zuständigen Personaldienst Ihrer Schule mit Angabe der betroffenen Anträge (PIN).
Als Schulleitung/Personaldienst der Schule kontaktieren Sie die BKD mit Angabe der betroffenen Anträge (PIN): https://www.bkd.be.ch/de/tools/kontaktformular-apd.html
In den Kacheln "Alle Einzellektionen Anträge anzeigen" und "Meine Einzellektionen Anträge anzeigen" werden die Einzellektionen-Anträge bis zur Genehmigung durch die letzte Genehmigungsinstanz angezeigt. Aufgrund nachträglich eingereichter Änderungen durch die Schulleitungen/Personalverantwortliche oder Qualitätskontrollen seitens BKD können Anpassungen bei der Abrechnung vorgenommen werden. Die Änderungen werden nicht zwingend im Dashboard angezeigt.
Ausschlaggebend sind die Angaben auf der Gehaltsabrechnung (einsehbar im Bereich "Employee Self Service" in der Kachel "Meine Dokumente").
SAP_WFRT steht für SAP Workflow Runtime und bedeutet, dass ein Prozessschritt automatisch vom SAP-System verarbeitet wird.
Die Aufgabe wurde bereits von einem anderen Benutzer bearbeitet und ist abgeschlossen.
Aktualisieren Sie die Aufgabenliste, um erledigte Aufgaben auszublenden.
Die Aktion "Reservieren" in der SAP Meine Inbox-Funktion ermöglicht es Ihnen, eine Aufgabe für sich selbst zu reservieren. Das bedeutet, dass Sie die Aufgabe für die Bearbeitung beanspruchen und andere Benutzer sie nicht bearbeiten können, solange sie von Ihnen reserviert ist. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie sicherstellen möchten, dass eine bestimmte Aufgabe von Ihnen oder einem bestimmten Teammitglied erledigt wird.
Ein Benutzer kann diese Aufgabe resp. diesen Antrag für sich reservieren, sodass keine anderen Benutzer diesen bearbeiten können.
Der Benutzer kann die Bearbeitung wieder freigeben mittels Funktion "Freigeben". Wählen Sie die Option "Freigeben", um den Antrag öffnen und bearbeiten zu können.
Schulleitungen/Personalverantwortliche können in der ePM keine Austritte für Stellvertretungs- resp. Einzellektionen Anstellungen erfassen. Diese Anstellungen sind unbefristet und werden automatisch durch das System erstellt und ggf. bei längerer Inaktivität beendet.
SAP bestimmt automatisch den korrekten Auszahlungstarif resp. die zugehörige technische Lohnart in Form eines vierstelligen Codes. Falls dies nicht möglich ist, muss der Tarif manuell von der BKD bestimmt werden. In diesem Fall wird die Lohnart nicht direkt im Antrag angezeigt. Der Antrag ist jedoch gültig und kann eingereicht werden.
Die Bearbeiter sind Personen, die den Antrag genehmigen können. Es handelt sich nicht zwingend um eine abschliessende Auflistung. Aus Platzgründen werden womöglich nur einzelne Personen angezeigt.
Die Bezugsart = IPB-Gutschrift wird frühestens ab August 2026 auswählbar sein. Nur einzelne, am Pilotprojekt teilnehmende Schulen können diese Option nutzen, sofern von der Schule freigegeben.
Wenn Ihre Schule nicht Teil des Pilotprojekt ist, läuft die IPB-Gutschrift wie bisher.
Die PIN resp. Prozessinstanznummer wird zur eindeutigen Identifikation bzw. Referenz eines Antrags verwendet. Geben Sie diese Nummer als Referenz, z. B. im Supportfall an.
Anträge können laufend eingereicht werden, z. B. unmittelbar nach dem Einsatz.
Die Anträge werden fortlaufend und so rasch wie möglich von der BKD verarbeitet. Die Auszahlung erfolgt nach der Verbuchung in SAP mit der nächsten Gehaltszahlung, entweder Mitte oder Ende Monat.
Da Sie die Aufgabe für sich reserviert haben, ist sie derzeit für andere – einschließlich Ihnen selbst – gesperrt.
Damit Sie den Antrag wieder bearbeiten können, müssen Sie ihn wieder für die Bearbeitung freigeben. Im Anschluss können Sie die Aufgabe bearbeiten.
Falls Sie in Sie die Berechtigung auf die gesuchte Kachel haben sollten, setzen Sie die Ansicht auf die Standardeinstellung zurück.
1. Klicken Sie oben rechts auf Ihr Profil
2. Wählen Sie "Startseite bearbeiten"
3. Setzen Sie den gewünschten Abschnitt zurück
4. Schliessen Sie den Bearbeitungs-Modus